# Lannore Jugendschutzrichtlinie

**Version:** `2026-10-14.1` (ersetzt `2026-10-09.1`)
**Sprache:** Deutsch. Die englische Fassung hat denselben Inhalt; beide Fassungen sind gleichermaßen verbindlich.
**Anbieterin:** RPK Digital Solutions GbR, Betreiberin der Marke AGIMetis und des Produkts Lannore, Ludwig-Quidde-Straße 5, 13127 Berlin, Deutschland („Lannore“, „wir“, „uns“)
**Kontakt für den Jugendschutz:** unser Jugendschutzbeauftragter, mit Name und E-Mail-Adresse genannt auf der Seite „Rechtliches“ der App (app.lannore.com/legal) und im Impressum; bis die Bestellung veröffentlicht ist, contact@agimetis.com (Betreff „Jugendschutz“)
**Stand:** erstellt am 14.10.2026 nach einer KI-gestützten rechtlichen Prüfung im Auftrag der Gründer; gültig ab Veröffentlichung in der App.

Diese Richtlinie erklärt, wie Lannore Kinder und Jugendliche schützt. Sie gilt
für die Website lannore.com, die Web-App app.lannore.com und die Apps für
Android und Google TV.

## 1. Lannore ist für Erwachsene

1.1 Nur Erwachsene dürfen ein Konto anlegen: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt
und nach dem Recht Ihres Wohnsitzlandes geschäftsfähig sein (in Südkorea 19).
Alle bestätigen das bei der Kontoeröffnung und vor dem Kauf.

1.2 Filme können nur mit einem Konto angesehen werden. Jeder Film auf Lannore
ist daher unabhängig von seiner Altersfreigabe nur Erwachsenen zugänglich.

1.3 Haben wir Grund zu der Annahme, dass ein Konto einer minderjährigen Person
gehört, können wir einen Altersnachweis verlangen und das Konto bis zu dessen
Eingang sperren. Konten Minderjähriger schließen wir. Zahlungen für Zugänge,
die eine minderjährige Person ohne die erforderliche Zustimmung gekauft hat,
erstatten wir dem Zahler.

## 2. Inhalte, die wir nicht annehmen

2.1 Wir nehmen keine Inhalte an, die nach § 4 des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) oder nach §§ 184b, 184c des
Strafgesetzbuchs unzulässig sind, und entfernen sie unverzüglich, insbesondere:

- jede Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Jugendlichen
  sowie sexuelle Darstellungen Minderjähriger;
- Pornografie;
- Inhalte, die den Krieg oder Gewalt verherrlichen, Gewalt in einer die
  Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder zum Hass gegen
  Bevölkerungsgruppen aufstacheln;
- Propaganda und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Inhalte,
  die Völkermord leugnen oder verharmlosen;
- Inhalte, die die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz in ihre
  Liste aufgenommen hat.

2.2 Inhalte, die sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, melden wir den
zuständigen Strafverfolgungsbehörden und sichern die Beweise, wie es das Gesetz
verlangt.

## 3. Altersfreigaben

3.1 **Jeder Film wird vor der Annahme eingestuft.** Kein Film wird ohne eine
freigegebene Altersfreigabe veröffentlicht (ohne Altersbeschränkung, 6, 12, 16
oder 18).

3.2 **So stufen wir ein.** Hat ein Film bereits eine anerkannte Freigabe (zum
Beispiel durch die FSK oder die FSF), übernehmen wir sie und erfassen ihre
Referenz. Andernfalls beantwortet der Creator bei der Einreichung unseren
Fragebogen: seine eigene Einschätzung, die betroffenen Inhalte (Gewalt,
Bedrohung und Angst, derbe Sprache, Diskriminierung, Nacktheit, sexuelle
Inhalte, Drogenkonsum, Selbstverletzung, belastende Themen,
Lichtblitze), eine etwaige anerkannte Freigabe im Ausland und ob der Film einen
Deepfake enthält. Eine geschulte Person aus unserem Team sieht sich den Film
dann an und stuft ihn ein. Grenzfälle und Filme, die für Minderjährige
jugendgefährdend sein können, legen wir vor der Entscheidung unserem
Jugendschutzbeauftragten oder einer anerkannten Einrichtung der freiwilligen
Selbstkontrolle vor. Jede Einstufung wird mit System, Grundlage, Referenz,
prüfender Person, Datum, Gründen und Ländern erfasst.

3.3 **Anzeige.** Die Freigabe und ihre wesentlichen Gründe sowie Risiken durch
Interaktionsfunktionen (zum Beispiel einen Premieren-Chat) werden auf der
Filmseite, im Kaufbereich und zu Beginn des Films angezeigt, deutlich sichtbar,
bevor Sie den Film ansehen (§ 5c JMStV).

3.4 **Zugangsschutz.** Filme mit Freigabe ab 18 und Filme, die für
Minderjährige jugendgefährdend sein können, werden nur hinter einer
verlässlichen Altersverifikation gezeigt. Solange Lannore keine anbietet,
werden solche Filme weder veröffentlicht noch verkauft noch abgespielt; der
übrige Katalog ist nicht betroffen. Eine Selbstauskunft über das Alter genügt
für sie nicht.

3.5 **KI-Hinweise.** Enthält ein Film einen Deepfake, also realistische Bilder,
Töne oder Videos, die mit künstlicher Intelligenz erzeugt oder verändert wurden
und echt wirken können, zeigen wir einen Hinweis auf der Filmseite und zu Beginn
des Films. Gewöhnliche Effekte und der Einsatz von KI-Werkzeugen werden nicht
gekennzeichnet.

3.6 **Größe.** Solange Lannore in Deutschland weniger als eine Million Nutzer
hat, genügen unsere dokumentierten Einstufungen § 14a des Jugendschutzgesetzes
(JuSchG). Bevor diese Schwelle erreicht ist, lassen wir Filme ohne anerkannte
Freigabe von einer anerkannten Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle oder
in einem von ihr anerkannten Verfahren einstufen.

## 4. Material, das ohne Konto sichtbar ist

4.1 Manches Material ist ohne Konto sichtbar, zum Beispiel auf lannore.com, auf
öffentlichen Award-Seiten und in Links, die Mitglieder teilen: Titel, Plakate,
Standbilder, Beschreibungen und Award-Ergebnisse. Unser Redaktionsteam gibt
dieses Material vor der Veröffentlichung frei und veröffentlicht ohne Konto
kein Material, das die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen beeinträchtigt.

4.2 Screener sind persönliche Links für namentlich benannte Fachempfänger wie
Festivals und Presse.

## 5. Technische Maßnahmen

5.1 Die Web-App app.lannore.com trägt eine Alterskennzeichnung (age-de.xml) für
das Alter von 18 Jahren, die anerkannte Jugendschutzprogramme auslesen. Eltern,
die ein solches Programm nutzen, können den Zugang für ihre Kinder sperren.

5.2 Die Apps für Android und Google TV tragen die in Google Play vergebene
Altersfreigabe, sodass die Kindersicherung des Geräts sie beschränken kann.

5.3 Informationen über Jugendschutzprogramme und Kindersicherungen finden Eltern
zum Beispiel unter jugendschutzprogramm.de und klicksafe.de.

## 6. Inhalte melden

6.1 Jede Person kann einen Film, ein Profil, einen Kommentar oder andere
Inhalte, die sie für jugendgefährdend oder rechtswidrig hält, über die
Meldefunktion in der App oder per E-Mail an contact@agimetis.com melden. Für eine
Meldung per E-Mail brauchen Sie kein Konto.

6.2 Wir prüfen jede Meldung unverzüglich. Meldungen über möglichen sexuellen
Kindesmissbrauch bearbeiten wir vorrangig. Wir teilen der meldenden Person und
dem Creator unsere Entscheidung mit, es sei denn, das würde Ermittlungen
gefährden oder das Gesetz verbietet es, und der Creator kann Beschwerde
einlegen (Creator-Bedingungen, Abschnitt 7).

6.3 Wenden Sie sich in einem Notfall an die Polizei. Rechtswidrige Inhalte
können Sie auch jugendschutz.net oder der Internet-Beschwerdestelle des eco
Verbands (internet-beschwerdestelle.de) melden.

## 7. Jugendschutzbeauftragter und Kontakt

Lannore hat einen Jugendschutzbeauftragten bestellt (§ 7 JMStV), der uns in
allen Fragen des Jugendschutzes unabhängig berät, am Einstufungsverfahren
beteiligt ist und eskalierte Fälle erhält. Name und E-Mail-Adresse stehen auf
der Seite „Rechtliches“ der App und im Impressum. Fragen zum Jugendschutz und
Hinweise von Eltern richten Sie an diese Adresse; bis die Bestellung
veröffentlicht ist, an contact@agimetis.com mit dem Betreff „Jugendschutz“. Wir
antworten innerhalb von fünf Werktagen und bearbeiten Meldungen über
Minderjährige vorrangig.
