Lannore Jugendschutzrichtlinie
Version: 2026-11-03.1 (ersetzt 2026-11-01.1)
Sprache: Deutsch. Die englische Fassung hat denselben Inhalt; beide Fassungen sind gleichermaßen verbindlich.
Anbieterin: RPK Digital Solution GbR Khorsandi Khayamdar, Betreiberin der Marke AGIMetis und des Produkts Lannore, Ludwig-Quidde-Straße 5, 13127 Berlin, Deutschland („Lannore“, „wir“, „uns“)
Kontakt für den Jugendschutz: unser Jugendschutzbeauftragter, mit Name und E-Mail-Adresse genannt auf der Seite „Rechtliches“ der App (app.lannore.com/legal) und im Impressum; bis die Bestellung veröffentlicht ist, contact@agimetis.com (Betreff „Jugendschutz“)
Stand: gültig ab Veröffentlichung in der App.
Diese Richtlinie erklärt, wie Lannore Kinder und Jugendliche schützt. Sie gilt für die Website lannore.com, die Web-App app.lannore.com und die Apps für Android und Google TV.
1. Lannore ist für Erwachsene
1.1 Nur Erwachsene dürfen ein Konto anlegen: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt und nach dem Recht Ihres Wohnsitzlandes geschäftsfähig sein (in Südkorea 19). Alle bestätigen das bei der Kontoeröffnung und vor dem Kauf.
1.2 Filme können nur mit einem Konto angesehen werden. Jeder Film auf Lannore ist daher unabhängig von seiner Altersfreigabe nur Erwachsenen zugänglich.
1.3 Haben wir Grund zu der Annahme, dass ein Konto einer minderjährigen Person gehört, können wir einen Altersnachweis verlangen und das Konto bis zu dessen Eingang sperren. Konten Minderjähriger schließen wir. Zahlungen für Zugänge, die eine minderjährige Person ohne die erforderliche Zustimmung gekauft hat, erstatten wir dem Zahler.
2. Inhalte, die wir nicht annehmen
2.1 Wir nehmen keine Inhalte an, die nach § 4 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) oder nach §§ 184b, 184c des Strafgesetzbuchs unzulässig sind, und entfernen sie unverzüglich, insbesondere:
- jede Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Jugendlichen sowie sexuelle Darstellungen Minderjähriger;
- Pornografie;
- Inhalte, die den Krieg oder Gewalt verherrlichen, Gewalt in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen aufstacheln;
- Propaganda und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Inhalte, die Völkermord leugnen oder verharmlosen;
- Inhalte, die die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz in ihre Liste aufgenommen hat.
2.2 Inhalte, die sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, melden wir den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und sichern die Beweise, wie es das Gesetz verlangt.
3. Altersfreigaben
3.1 Jeder Film wird vor der Annahme eingestuft. Kein Film wird ohne eine freigegebene Altersfreigabe veröffentlicht (ohne Altersbeschränkung, 6, 12, 16 oder 18).
3.2 So stufen wir ein. Hat ein Film bereits eine anerkannte Freigabe (zum Beispiel durch die FSK oder die FSF), übernehmen wir sie und erfassen ihre Referenz. Andernfalls beantwortet der Creator bei der Einreichung unseren Fragebogen: seine eigene Einschätzung, die betroffenen Inhalte (Gewalt, Bedrohung und Angst, derbe Sprache, Diskriminierung, Nacktheit, sexuelle Inhalte, Drogenkonsum, Selbstverletzung, belastende Themen, Lichtblitze), eine etwaige anerkannte Freigabe im Ausland und ob der Film einen Deepfake enthält. Eine geschulte Person aus unserem Team sieht sich den Film dann an und stuft ihn ein. Grenzfälle und Filme, die für Minderjährige jugendgefährdend sein können, legen wir vor der Entscheidung unserem Jugendschutzbeauftragten oder einer anerkannten Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle vor. Jede Einstufung wird mit System, Grundlage, Referenz, prüfender Person, Datum, Gründen und Ländern erfasst.
3.3 Anzeige. Die Freigabe und ihre wesentlichen Gründe sowie Risiken durch Interaktionsfunktionen (zum Beispiel einen Premieren-Chat) werden auf der Filmseite, im Kaufbereich und zu Beginn des Films angezeigt, deutlich sichtbar, bevor Sie den Film ansehen (§ 5c JMStV).
3.4 Zugangsschutz. Filme mit Freigabe ab 18 und Filme, die für Minderjährige jugendgefährdend sein können, werden nur hinter einer verlässlichen Altersverifikation gezeigt. Solange Lannore keine anbietet, werden solche Filme weder veröffentlicht noch verkauft noch abgespielt; der übrige Katalog ist nicht betroffen. Eine Selbstauskunft über das Alter genügt für sie nicht.
3.5 KI-Hinweise. Enthält ein Film einen Deepfake, also realistische Bilder, Töne oder Videos, die mit künstlicher Intelligenz erzeugt oder verändert wurden und echt wirken können, zeigen wir einen Hinweis auf der Filmseite und zu Beginn des Films. Gewöhnliche Effekte und der Einsatz von KI-Werkzeugen werden nicht gekennzeichnet.
3.6 Größe. Solange Lannore in Deutschland weniger als eine Million Nutzer hat, stufen wir Filme wie in Abschnitt 3.2 beschrieben ein, und unsere dokumentierten Einstufungen genügen § 14a des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Das ändern wir, bevor Lannore diese Schwelle erreicht: Ab dann lassen wir Filme ohne anerkannte Freigabe von einer anerkannten Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle oder in einem von ihr anerkannten Verfahren einstufen.
4. Material, das ohne Konto sichtbar ist
4.1 Manches Material ist ohne Konto sichtbar, zum Beispiel auf lannore.com, auf öffentlichen Award-Seiten und in Links, die Mitglieder teilen: Titel, Plakate, Standbilder, Beschreibungen und Award-Ergebnisse. Unser Redaktionsteam gibt dieses Material vor der Veröffentlichung frei und veröffentlicht ohne Konto kein Material, das die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen beeinträchtigt.
4.2 Screener sind persönliche Links für namentlich benannte Fachempfänger wie Festivals und Presse.
5. Technische Maßnahmen
5.1 Die Web-App app.lannore.com trägt eine Alterskennzeichnung (age-de.xml) für das Alter von 18 Jahren, die anerkannte Jugendschutzprogramme auslesen. Eltern, die ein solches Programm nutzen, können den Zugang für ihre Kinder sperren.
5.2 Die Apps für Android und Google TV tragen die in Google Play vergebene Altersfreigabe, sodass die Kindersicherung des Geräts sie beschränken kann.
5.3 Informationen über Jugendschutzprogramme und Kindersicherungen finden Eltern zum Beispiel unter jugendschutzprogramm.de und klicksafe.de.
6. Inhalte melden
6.1 Jede Person kann einen Film, ein Profil, einen Kommentar oder andere Inhalte, die sie für jugendgefährdend oder rechtswidrig hält, über die Meldefunktion in der App oder per E-Mail an contact@agimetis.com melden. Für eine Meldung per E-Mail brauchen Sie kein Konto.
6.2 Wir prüfen jede Meldung unverzüglich. Meldungen über möglichen sexuellen Kindesmissbrauch bearbeiten wir vorrangig. Wir teilen der meldenden Person und dem Creator unsere Entscheidung mit, es sei denn, das würde Ermittlungen gefährden oder das Gesetz verbietet es, und der Creator kann Beschwerde einlegen (Creator-Bedingungen, Abschnitt 7).
6.3 Wenden Sie sich in einem Notfall an die Polizei. Rechtswidrige Inhalte können Sie auch jugendschutz.net oder der Internet-Beschwerdestelle des eco Verbands (internet-beschwerdestelle.de) melden.
7. Jugendschutzbeauftragter und Kontakt
Lannore hat einen Jugendschutzbeauftragten bestellt (§ 7 JMStV), der uns in allen Fragen des Jugendschutzes unabhängig berät, am Einstufungsverfahren beteiligt ist und eskalierte Fälle erhält. Name und E-Mail-Adresse stehen auf der Seite „Rechtliches“ der App und im Impressum. Fragen zum Jugendschutz und Hinweise von Eltern richten Sie an diese Adresse; bis die Bestellung veröffentlicht ist, an contact@agimetis.com mit dem Betreff „Jugendschutz“. Wir antworten innerhalb von fünf Werktagen und bearbeiten Meldungen über Minderjährige vorrangig.